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Warum Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten?
(Vorsorgevertrag)
Die Vorteile der Bestattungsvorsorge sind sehr vielfältig, aber auch von persönlichen Gedanken und Vorstellungen geprägt.
In der kurzen Zeit zwischen Eintritt eines Sterbefalls bis zur Beisetzung müssen oft schnelle Entscheidungen gefällt werden, die man bei ruhiger Überlegung anders entschieden hätte und die später bereut werden.
Viele Menschen halten ihre Bestattungswünsche in einem Testament fest, was jedoch keine gute Lösung darstellt, denn das Testament wird oft erst nach Wochen eröffnet. Dann ist die Beisetzung in der Regel schon vorbei.
Bereits bei der Aufnahme in ein Seniorenheim oder Hospiz muss man sich für den Bestatter seines Vertrauens entscheiden, was nicht die von der Verwaltung favorisierten Unternehmen sein müssen.
Des Weiteren sind alle Sterbegelder der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft worden, sodass zu den psychischen auch noch die finanziellen Belastungen von den Hinterbliebenen zu tragen sind.
Deshalb ist gerade für Menschen, ...
- - die gerne alles vernünftig geregelt haben möchten
- - die selbst entscheiden möchten wo und wie sie beigesetzt werden
- - die keine Angehörigen haben
... ein Vorsorgevertrag die ideale Lösung.
Er ist rechtsverbindlich - für die Angehörigen und für uns - und Sie können dadurch sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist und Sie entlasten die Hinterbliebenen von (falschen) Entscheidungen.
Wir besprechen mit Ihnen alle Details der Beisetzung und diese werden schriftlich, verbindlich festgelegt.
Des Weiteren können sie uns entsprechende Vollmachten erteilen, die über Ihren Tod hinaus wirksam sind. Diese sind unwiderruflich. Damit haben Sie die Gewissheit, dass alles nach Ihren Wünschen stattfindet.
Zur finanziellen Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am bekanntesten ist wohl die so genannte Sterbegeldversicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe ausbezahlt. Um Missverständnisse von Seiten Angehöriger und Behörden vorzubeugen, sollte hier darauf geachtet werden, dass die Versicherung direkt mit uns abrechnen kann.
Des Weiteren besteht z.B. die Möglichkeit eines Treuhandkontos, auf das eine vereinbarte Summe eingezahlt wird. Die Abrechnung erfolgt mit Vorlage der Rechnung. Den Restbetrag erhalten die Angehörigen.
Was können Sie alles regeln?
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Den Leistungsumfang bestimmen Sie selbst. Die aufgeführten Punkte stellen lediglich die Möglichkeiten dar.
Eine Checkliste zum Herunterladen und eventuellen Ausdrucken finden Sie hier: Dokument herunterladen