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Wohl eine der am häufigsten gestellten Fragen: „Was kostet eine Bestattung?“
Antwort: „Es kommt darauf an wie Sie sich den Abschied vorstellen!“
Die Kosten einer Bestattung setzen sich grundsätzlich aus 3 Bereichen zusammen:
- - Die Leistungen, die wir als Bestatter erbringen.
- - Die Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei externen Dienstleistern einkaufen oder für Sie organisieren und verauslagen.
- - Die Gebühren der öffentlichen Hand.
Die hier aufgeführten Leistungen sind nur eine grobe Übersicht!!! Unsere gesamte Betreuung ist viel weitreichender!
Unsere Leistungen
- - Alle notwendigen Überführungen. Natürlich auch Überführungen die von Ihnen ausdrücklich gewünscht werden, wie z.B. für eine Aufbahrung am Heimatort.
- - Sargbettung mit hygienischer Grundversorgung und Anziehen
- - Sarg, Sargausstattung, Urne, Grabkreuz
- - Sterbewäsche und Sterbebekleidung
- - Erledigung der Formalitäten
- -> Abmelden beim Standesamt und Anmeldung der Beisetzung (Friedhofsamt, kirchliche Einrichtungen)
- -> Besorgen der Urkunden und evtl. notwendigen Bescheinigungen
- -> Abmelden bei der Krankenkasse
- -> Abmelden der Rente und/oder beantragen v. Rentenvorauszahlungen
- -> Hilfe bei Kündigungen
- -> Gestalten von Anzeigen und Aushängen
- - Ausrichten und begleiten der Trauerfeier
- -> Alle Vorbereitungen inkl. Dekoration der Trauerhalle/Kirche
- -> Gestellung von Leuchtern, Kerzen, Kondolenzpult und verschlossenen Kondolenzbriefkasten für Trauerpost
- -> Organisation und Dekoration des Blumenschmucks
- -> Organisation des Trauerkaffees
- -> Musikalische Begleitung (ohne Organist). Organisten werden von uns separat beauftragt!
- -> Inkl. der Beisetzung
Ausnahme: Die Beisetzung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Z.B. bei einer Trauerfeier mit Sarg und späterer Urnenbeisetzung. - - Trauerdrucksachen und Bilder für die Trauerfeier (Service im Haus)
Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag erledigen und verauslagen
- - Kosten für Anzeigen und Aushänge durch Medien oder Gemeinden.
- - Rechnungen für Blumenschmuck.
- - Auslagen für Trauerkaffee durch Bäckereien, Gaststätten oder Nutzungsgebühren von Räumlichkeiten.
- - Kosten für musikalische Begleitung durch Organisten.
Gebühren von öffentlichen Einrichtungen und Institutionen
- - Gebühr für Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt oder die Klinik
- - Gebühren für Urkunden und Bescheinigungen
- - Kosten der Kremierung und 2. Leichenschau (vorgeschrieben bei Verbrennungen)
- - Glockenläuten
- - Regional auch Gebühren für Gottesdienste und Pfarrer