Wohl eine der am häufigsten gestellten Fragen: „Was kostet eine Bestattung?“
Antwort: „Es kommt darauf an wie Sie sich den Abschied vorstellen!“

Die Kosten einer Bestattung setzen sich grundsätzlich aus 3 Bereichen zusammen:

  • - Die Leistungen, die wir als Bestatter erbringen.
  • - Die Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag bei externen Dienstleistern einkaufen oder für Sie organisieren und verauslagen.
  • - Die Gebühren der öffentlichen Hand.

Die hier aufgeführten Leistungen sind nur eine grobe Übersicht!!! Unsere gesamte Betreuung ist viel weitreichender!

  1. Unsere Leistungen

    • - Alle notwendigen Überführungen. Natürlich auch Überführungen die von Ihnen ausdrücklich gewünscht werden, wie z.B. für eine Aufbahrung am Heimatort.
    • - Sargbettung mit hygienischer Grundversorgung und Anziehen
    • - Sarg, Sargausstattung, Urne, Grabkreuz
    • - Sterbewäsche und Sterbebekleidung
    • - Erledigung der Formalitäten
      • -> Abmelden beim Standesamt und Anmeldung der Beisetzung (Friedhofsamt, kirchliche Einrichtungen)
      • -> Besorgen der Urkunden und evtl. notwendigen Bescheinigungen
      • -> Abmelden bei der Krankenkasse
      • -> Abmelden der Rente und/oder beantragen v. Rentenvorauszahlungen
      • -> Hilfe bei Kündigungen
      • -> Gestalten von Anzeigen und Aushängen
    • - Ausrichten und begleiten der Trauerfeier
      • -> Alle Vorbereitungen inkl. Dekoration der Trauerhalle/Kirche
      • -> Gestellung von Leuchtern, Kerzen, Kondolenzpult und verschlossenen Kondolenzbriefkasten für Trauerpost
      • -> Organisation und Dekoration des Blumenschmucks
      • -> Organisation des Trauerkaffees
      • -> Musikalische Begleitung (ohne Organist). Organisten werden von uns separat beauftragt!
      • -> Inkl. der Beisetzung
        Ausnahme: Die Beisetzung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Z.B. bei einer Trauerfeier mit Sarg und späterer Urnenbeisetzung.
    • - Trauerdrucksachen und Bilder für die Trauerfeier (Service im Haus)
  2. Leistungen, die wir in Ihrem Auftrag erledigen und verauslagen

    • - Kosten für Anzeigen und Aushänge durch Medien oder Gemeinden.
    • - Rechnungen für Blumenschmuck.
    • - Auslagen für Trauerkaffee durch Bäckereien, Gaststätten oder Nutzungsgebühren von Räumlichkeiten.
    • - Kosten für musikalische Begleitung durch Organisten.
  3. Gebühren von öffentlichen Einrichtungen und Institutionen

    • - Gebühr für Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt oder die Klinik
    • - Gebühren für Urkunden und Bescheinigungen
    • - Kosten der Kremierung und 2. Leichenschau (vorgeschrieben bei Verbrennungen)
    • - Glockenläuten
    • - Regional auch Gebühren für Gottesdienste und Pfarrer